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Schmales, giebelständiges Fachwerkwohnhaus unter steilem Satteldach; der bündig abgezimmerte Oberstock über dem massiven Erdgeschoss wie auch das Giebeldreieck durch einen Taustab abgegrenzt. Mannfiguren mit profilierten Kopfwinkelhölzern und Andreaskreuze weisen zusammen mit dem Tauband auf eine Entstehung im frühen 17. Jahrhundert hin.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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