Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Dekoratives Wohnhaus, dessen Kniestock und Zwerchhausgiebel für Steinheimer Verhältnisse ungewöhnliches Zierfachwerk schmückt, das in seiner geometrisierend-ornamentalen Ausführung deutlich Anregungen der damals aktuellen Reformarchitektur verarbeitet. Zierziegelsetzungen im Brüstungsbereich der Fenster, malerische Satteldachgauben und Zahnschnittfriese am Risalitgiebel tragen zum verspielten Gesamteindruck des für Steinheimer Verhältnisse sicherlich aufwendig gearbeiteten Wohnhauses bei.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |