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Zweigeschossig-traufständiges Wohnhaus mit traufseitig vorkragendem Fachwerkoberstock über massiver Substruktion; bemerkenswert die gebogenen, geschosshohen Schrägstreben, die vorwiegend im späten 16. und frühen 17. Jahrhundert Verwendung fanden und eine annähernde Datierung des Gebäudes ermöglichen. Vom Hof aus Kellerzugang über eine rundbogige Pforte. Zum Wohnhaus gehörte eine, zwischenzeitlich zum Wohnhaus umgenutzte Fachwerkscheune des 19. Jahrhunderts. Eine der besterhaltenen Hofreiten im Stadtgebiet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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