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Baujahr: 1921 (Bauinschrift)
Eingeschossiges, als Doppelhaus konzipiertes Wohnhaus mit auffälliger Fassade aus Kunststeinquadern (gegossen), aus denen auch die langgezogene Schleppgaube aufgemauert wurde. Das Wohnhaus, bei dem auf der einen Seite die originale Biberschwanzeindeckung, auf der anderen die zweiflügeligen Fenster mit Oberlicht erhalten blieben, gehört zu den wenigen weitgehend ungestört erhaltenen Bauten mit Selbstversorgergärten einer eigens eingerichteten Siedlung für Flüchtlinge aus Elsaß-Lothringen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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