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Eingeschossiges, durch Materialvielfalt belebtes Seitenrisalitwohnhaus, das in der Führung der linear-ornamental wirkenden Ziegelbänder aktuelle Anregungen der Reformarchitektur verarbeitet. Das durch den Einsatz von Basalt im Sockel, ockerfarbenen Verblendsteinen, rot abgesetzten Ziegellisenen und dunkel hervorgehobenem Fachwerk im Giebeldreieck des Risalites belebte Mietwohnhaus wurde aufgrund seiner Wirkung als Eckdominante an der Kreuzung Georg-Busch-Straße/Wilhelm-Thoerle-Straße vornehmlich aus städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal benannt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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