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Ehemaliges Wohnhaus des Fasaneriegärtners, laut erhaltener Planunterlagen um 1747 erbaut: Das am südlichen Rand der Fasanerie gelegene und über ein eigenes Tor zugängliche Gebäude (Gärtnertor) überzeugt bereits durch die gute Erhaltungsqualität; ob die aus Basaltbruchstein geschichteten Fassaden des insgesamt fünf Achsen übergreifenden Wohnhauses jedoch unverputzt gestanden haben, ist angesichts des profilierten Sandsteingewändes der Zugangstür eher unwahrscheinlich. Zeittypisch und in seltener Weise authentisch präsentiert sich das mit Biberschwanzziegeln ausgelegte Mansarddach mit den von Dreieckgiebeln überfangenen Dachgauben. Nach dem Plangrundriß zu folgern, gruppierten sich um die kleine quadratische Flurhalle ein die gesamte Hausbreite umfassender Raum (rechts), eine enge Folge dreier Kammern (links) und ein schmaler, langgestreckter Raum hinter der Flurhalle.
Zum Gärtnerhaus gehört ein in Fachwerkbauweise abgezimmertes Nebengebäude mit klar nach außen geneigten Schrägstreben im Giebeltrapez; das heute im Erdgeschoss verputzte und hallenartig unverstellte Gebäude barg im Inneren laut Planzeichnung einen Trog.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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