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Allseitig verschindeltes, zweigeschossiges Fachwerk-Doppelhaus auf hohem Kellersockel. Stattliches Gebäude mit Krüppelwalmdach in städtebaulich markanter Ecklage. Die einst zweiläufige Freitreppe auf der rechten Seite zur Rampe ausgebaut. Guterhaltenes Beispiel eines Beerfelder Bürgerhauses von 1810.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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