Braubach
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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
Kesselstadt
  • In der Fasanerie
  • Franz-Ludwig-von-Cancrin-Weg 3
  • Franz-Ludwig-von-Cancrin-Weg 2
  • Franz-Ludwig-von-Cancrin-Weg 1a
  • Franz-Ludwig-von-Cancrin-Weg 1
  • Fasanerie
  • Dr.-Schwabe-Straße 43
  • Braubach
Sachgesamtheit Fasanerie mit Umfassungsmauer, Fasanenaufzuchtstation und Jagdstern
Flur: 1
Flurstück: 12/1, 20, 2/6, 26/1, 27, 2/7, 2/8, 28/1, 32, 34/1, 36, 42/1, 43, 4/3, 44, 4/4, 45/1, 6, 8, 9

Bauzeit: Umfassungsmauer: 1713 - 1717; Fasanenmeister- und Teehaus 1766.

Umgestaltungen: Anlage Fasaneriebaumschule 1766; Sondergarten, künstliche Insel um 1795; Umbau Fasanenmeisterhaus: nach 1945.

Ab 1713 erfolgte die Anlage eines nach Norden unregelmäßig ausziehenden Mauerpolygons zur Aufzucht und Jagd von Fasanen sowie die Unterteilung der Fläche durch einen elfachsigen Schneisenstern, der wiederum die neun Tore der Fasanerie erschloss. Die Nordsüdachse des Schneisensterns mündete im Norden des Polygons in ein Wegekreuz ein, das im Nordwesten das herrschaftliche Fasanenhaus im Fasanenzwinger (auch Jägerhaus) mit der herrschaftlichen Baumschule im Nordosten verband. Noch vor 1800 hatte sich dieser Bereich durch die Anlage einer kleinen, landschaftlich gestalteten Gartenpartie mit drei integrierten Gebäuden zu einer Art Sondergarten entwickelt, von der heute noch die künstliche, von einem quadratischen Wassergraben umfangene Insel zeugt; sie wird heute als erhöhter Aussichtspunkt und Standort der Jäger oder aber Brunft- und gezielter Schußplatz interpretiert.

Die einstigen Abmessungen der "Zahmen Fasanerie" sind am Verlauf der überkommenen, inneren Bruchsteinmauer zu ermessen, die ursprünglich den quadratischen Hof der Fasanenaufzuchtstation mitsamt dem Fasanenmeisterhaus (auch Jägerhaus, heute stark modern überprägt; Restaurant) umlief; möglicherweise datiert sie wenige Jahrzehnte jünger als ihre vier eingeschossigen, als Fasanenbruthäuser erbauten Eckbauten unter Walmdächern (Basaltbruchstein). Der Hof wird in Plänen als Hühnerhof bezeichnet, die - in Abweichung zur wilden Fasanerie - bei einer "zahmen" Zucht das Ausbrüten der Eier übernehmen. An die Mauer grenzte wiederum die sogenannte "Fasanenhöhe", ein kleines Freilaufgelände, an dessen Rand sich langgestreckte Fasanenställe erhoben. Nach dem Abriß des letzten Fasanenstalles 1986 sind Mauer und Bruthäuser die letzten baulichen Zeugnisse dieses sowohl repräsentativen als auch funktionalen Fasanenaufzuchthofes.

Die Fasanerie umfasste ursprünglich Waldflächen im Bereich der Schneise, Wiesen am Übergang zum Aufzuchtareal und schließlich kleinere Obstgärten im Osten des Polygons. Wurden 1766 noch große Flächen als landwirtschaftlich genutzter Bereich kartiert, so sind nach 1766 verstärkte Aufforstungen mit Kiefern belegt; heute dominieren Eichen, Hainbuchen und Winterlinden die Fasanerie, begleitet von einzelnen, mächtigen Stieleichen. Anhand der Pläne ist es nicht eindeutig zu eruieren, ob es sich bei dem Stern um Schneisen oder bereits ursprünglich um Alleen handelte; in jedem Fall waren die Achsen außerhalb der dichten Gehölzflächen als Alleen geführt, die zur Orientierung aus verschiedenartigen Gehölzen bestanden. So erhielten sich insgesamt fünfzehn Kastanien an der sogenannten Kastanienallee, einige Eschen an der Ost-West-Allee und Eichen nördlich des quadratischen Wassergrabens.

Die meisten der einst die 3,3 Kilometer lange Umfassungsmauer durchbrechenden Tore sind heute nicht mehr passierbar, zuweilen wurden sie - wie auch vereinzelte Pforten - massiv zugesetzt. Noch heute setzen sich jedoch Tore, Pforten und Eckverbindungen als rotfarbene Sandsteinpfeiler deutlich von der dunkelfarbigen Mauer aus Blasenbasalt ab, die an einigen Stellen noch die ursprüngliche Abdeckung aus schräg geschlagenen Basalten zeigt.

Als weitere massive Versatzstücke der Fasanerie sind vergitterte Grabenöffnungen, das Braubachwehr und drei Bänke anzuführen, die wohl zum ursprünglichen Mobiliar gehörten; darüber hinaus erhielt sich eine Anzahl von Brücken, mit deren Hilfe die Schneisen den Braubach überquerten. Zumeist zeigen sie sorgfältig aus Sandsteinqaudern gemauerte Brüstungen über den in Ziegel ausgelegten Gewölben.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
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