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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
Steinheim
  • Schloßstraße 2
Ehem. Schlossbäckerei
Flur: 1
Flurstück: 346/1

Bauzeit: um 1500

Umbauten: 1743 (Bauinschrift)

An einer Straßenkreuzung aufgehendes Fachwerkwohnhaus über massivem Erdgeschoss. Die thermografische Untersuchung erbrachte für die Traufseite spätmittelalterliches, von überblattenden K-Streben (Wilder Mann) geprägtes Fachwerk, das jedoch nur im vorderen Abschnitt des Gebäudes ablesbar war. Die Giebelseite scheint jedoch bereits "modern" beziehungsweise etwa im 18. Jahrhundert überformt worden zu sein; über dem Eingang das Hauszeichen der Bäcker aus dem 18. Jahrhundert. Das Wohnhaus präsentiert sich heute als ein mit neuen als auch vergrößerten Fenstern versehenes Wohnhaus, in dem neben dem Sandsteinportal mit Zunftzeichen lediglich ein gefastes Fenstergewände und der rundbogige Kellerabgang von älterer Bausubstanz zeugen. Es wurde jedoch aufgrund seiner stadtgeschichtlichen Bedeutung als Schlossbäckerei und des zu erwartenden Befundes spätmittelalterlichen Fachwerks als Kulturdenkmal erfasst.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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