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Eingeschossiges, in den Giebelfeldern mit schmalen Holzschindeln verkleidetes Wohnhaus mit rückseitig anschließendem Wirtschaftstrakt. Unsicher bleibt die Datierung des Gebäudes, solange nicht geklärt ist, ob das giebelseitig angebrachte Wappen des Erzbischofes Daniel Brendel von Homburg (1555-1582) zum Kernbaubestand gehört. Mit der Datierung harmonieren in jedem Falle die sandsteinernen Gewände der Einzel- und Pfostenfenster außen (Schrägung) und der Durchgänge im Innern des Wohntraktes, den eine hohe Querdiele erschließt. Ab etwa 1830 bis 1860 wurde das Gebäude, das sich über zwei tonnengewölbten Kellern erhebt, als Synagoge für die jüdische Gemeinde genutzt; seit 1905 beherbergte es die Wohnung des Wasserbauaufsehers. Den hohen geschichtlichen Zeugniswert des Gebäudes ergänzen in materialgeschichtlicher Hinsicht das ungestört erhaltene Biberschwanzdach, in das die Satteldach- und Schleppgauben mit sauber ausgelegten Schieferkehlen einbinden und die stattliche Anzahl historischer Fenster.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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