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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
  • Schloßplatz 2
Kanzleibau (Regierungsgebäude) mit ehem Stadtturm (sog. Wasserturm)
Flur: 25
Flurstück: 336

Bauzeit: Regierungsgebäude 1685-1690 (1691 Bauinschrift); Wasserturm vor 1457 (ev. 14. Jh.); Verbindungsbau 1710.

Baumeister: Johann Philipp Dreyeicher (Regierungsgebäude).

An-/Umbauten: Wasserturm 1605/10, 18. Jahrhundert.

Wiederaufbau: um 1948/49 (Regierungsgebäude)

Vorderhaus zur Regierungszeit Graf Philipp Reinhards als Gräflich-Hanauisches Regierungsgebäude erbaut; das rückseitige Gebäude als Fruchtspeicher des sogenannten Fronhofes älter.

Regierungsgebäude: Das Regierungsgebäude diente als Kanzlei, Archiv und seit 1736 als Hessisch-Hanauische Poststelle. Der zweigeschossige steinsichtige Basaltbau mit Eckquaderung weist vertikale Baufugen auf, die auf verschiedene Bauphasen hinweisen: Der südwestliche, insgesamt sechs Fensterachsen zählende Bauteil wurde später angefügt, wie auch der Wechsel der Profile der sandsteinernen Pfostenfenster von der Kehle zur späteren Schrägung bestätigt. Dieser jüngere Teil birgt im Innern einen der ältesten Säle der Stadt (quadratischer Grundriss) sowie einen Raum mit Sterngewölbe, während im älteren Bauabschnitt mit dem barocken Portal die in einen Umgang mündende Freitreppe und einige Archivräume mit Kreuzgewölbe erhalten blieben.

Das barocke Eingangsportal, ein von aufgesockelten Säulen flankiertes Rundbogenportal (Andreas Neubaus/ Ortenberg) zeigt in seinem gesprengten Dreieckgiebel das Doppelwappen Philipp Reinhards und seiner ersten Gemahlin Magdalena Claudina von Pfalz-Zweibrücken. Das ursprünglich von einem Mansarddach überfangene Regierungsgebäude trägt seit 1949 ein schlichteres Walmdach.

Wasserturm: Hinter dem Regierungsgebäude erhebt sich an der Heinrich-Bott-Straße der historische Verbindungsbau zwischen Stadt- und Schlossbefestigung beziehungsweise der Endturm der Stadtbefestigung (1338 erstmals erwähnt), der durch eine Zugbrücke mit dem Schloss verbunden war; seine örtliche Bezeichnung als ‚Wasserturm'' ist somit irreführend und leitet sich allein von seinem ursprünglichen Standort im wasserführenden Schlossgraben ab. Der 1457 erstgenannte, aus Basalt geschichtete Stadtturm diente bis 1829 als Gefängnis und wurde um 1605/10 und im 18. Jahrhundert erneut unter Veränderung des Daches umgebaut; entsprechend sind im Mauerwerk mindestens drei Bauphasen ablesbar, wobei die horizontale Baufuge mit der darüber aufgehenden Eckquaderung offensichtlich Umbauten des 18. Jahrhunderts, eine frontseitige Verfüllung den einstigen Anschlag der Zugbrücke erkennen lässt. Der dreigeschossig-gewölbte Turm überstand mitsamt seines flachen Fachwerkaufsatzes und Zeltdach die Bombenangriffe 1944/45 fast unversehrt. Der anschließende kurze Verbindungsbau zur Kanzlei aus der Zeit bald nach 1710.

Fronhof: Der hintere, auf den Wasserturm zulaufende Trakt wird allgemeinhin als Fronhof bezeichnet; er grenzte direkt an die mittelalterliche Stadtmauer, die vom Wasserturm aus den Fronhof umlief. Die hofseitige Wand des ehemals als Fruchtspeicher genutzten Bruchsteinbaus springt mit Ansatz der erdgeschossigen Fenster auffallend zurück; die Gewände der dicht gereihten Pfostenfenster (Sandsteingewände) springen an ihrer Basis dementsprechend stark vor. Erhaltene Pforte mit schulterbogigem Sturz. Das Dach des Gebäudes wurde wie das hofseitige Obergeschoss 1945 völlig zerstört.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

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Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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