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Einstöckiges, traufständiges Fachwerkhaus von 1810, mit Krüppelwalmdach, hohem Kellersockel und einläufiger Freitreppe; Holzverschindelung und Fensterrahmen des späten 19. Jahrhunderts in guter handwerklicher Fertigung. Völlig ungestörtes Tagelöhner- oder Arbeiterhaus, daher auch von sozialgeschichtlichem Interesse.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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