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Baujahr: zwischen 1679-1695
Um-/Anbauten: 1742, 1747, 1756, 1766, 1776 (Bauinschriften).
Das als Massivbau gehaltene Brauhaus (rechts vom Tor) wurde im Kern vielleicht noch vor der Regierungszeit des Kurfürsten Anselm Franz von Ingelheim (1679-1695) erbaut, der sein Wappen am Giebel zur Brauhausstraße anbringen ließ; so soll das Steingebäude laut Aussage der Initialen "A.C." bereits unter Kurfürst Albrecht von Brandenburg (1514-1544) erweitert worden sein. Mit dieser Zeitsetzung harmoniert auch die Jahreszahl "1521" auf dem Torbogen der Hofeinfahrt und ein weiteres Wappen des Albrecht von Brandenburg, das beim Teilabbruch der Fronhofscheuer parallel der Stadtmauer geborgen worden sein soll.
Das Brauhaus war schon damals Teil des ehemaligen kurmainzischen Hofes, dessen Tradition vielleicht noch in eppsteiner Zeiten zurückreicht; um 1826/1830 ging es zunächst in private Hände über (Brauerei Jung), bevor man es 1883 zum großherzoglich-hessischen Hofbrauhaus erhob (siehe Wappen).
Zweigeschossiger Bruchsteinbau mit sauber gearbeiteter Eckbetonung und mit Fase gearbeiteten sandsteinernen Fenstergewänden. Ein rundbogiger, tiefliegender Zugang führt über eine steil abfallende Sandsteintreppe zu dem etwa vierzehn Meter in der Länge messenden, tonnengewölbten Keller aus Blasenbasalt (etwa 3,80 Meter unter Erdniveau), dessen Boden sauber verlegte, quadratische Platten aufliegen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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