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Kleines, von flachem Turmbau überragtes Stellwerk, an der Basis mit rustizierten Sandsteinquadern ausgestaltet. Nach Umgestaltung und Umnutzung des Stellwerks zum Wohnhaus ist es heute vornehmlich ein baulicher Anzeiger Großauheims beziehungsweise der vorstadtartigen Ansiedlung an der Hanauer Landstraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |