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Weitläufige Hofanlage, laut Lokalforschung auf dem Grund des mittelalterlichen Seligenstädter Fronhof erbaut. Die Hofbebauung präsentiert sich heute zwar baulich homogen und stilistisch stimmig, entstand aber erst nach und nach durch Neubauten und Erweiterungen: Ein schmaler, zweigeschossiger und heute steinsichtiger Bau aus Blasenbasalt (mit Gewölbekeller) schrankt den Hof zur Kirchstraße ab; das vermutlich als reiner Nutzbau errichtete und lange Zeit als Stallung genutzte Gebäude zeigt zur Hofseite hin schlichtes Fachwerk im Obergeschoss. Aufgrund seiner ungewöhnlichen Rundbogenfenster wird der Bau in die Zeit um 1840/50 zu datieren sein. Ihm steht im Süden ein stilistisch angeglichener Bau zur Seite, der auf einem inschriftlich in das Jahr 1844 datierten Keller ("1844 K.Boller") ruht; um 1900 wird das zunächst eingeschossige sowie als Stall genutzte Gebäude um ein Geschoss erhöht worden sein.
Diesem Gebäudekomplex auf winkelförmigem Grundriss steht ein weiterer Winkelbau gegenüber, ebenfalls ein Konglomerat aus einem traufständigen sowie steinsichtigen Blasenbasaltbau mit sandsteinernen Fenstergewänden und einem giebelständig angefügten, erdgeschossig durch Bögen geöffneten Ziegelbau, der um 1900 vermutlich als Stallung oder Remise diente; auch diese beiden Bauten ruhen auf einem etwas dreißig Meter langen, gewölbten Kellerraum. Der sich zur Kirchstraße anschließende Bau wurde hingegen tiefgreifend modernisiert und zeigt keine historischen Strukturen mehr.
Alle Bauten gehörten zum historischen Gasthaus ''Mainlust'', das um 1840 der Gastwirt F.A.Boller zusammen mit seiner Ehefrau, einer verwitweten Rouselle betrieb; Nachfolger wurde der Sohn und spätere Steinbruchbesitzer, Jean Pierre II. Rouselle, und dessen Ehefrau, in deren Zeit man die florierende Gastwirtschaft in ''Mainterrasse'' umbenannte. Das einst von großzügigen Gartenanlagen umgebene Übernachtungshaus und Vereins- und Tanzlokal blieb bis 1926 in Familienbesitz und wurde 1976 in ein Alten- und Pflegeheim überführt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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