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Im Bautypus (eingeschossig mit Zwerchhaus) noch ganz dem traditionellen Bauen des 19. Jahrhunderts verpflichtetes Wohnhaus, das sich jedoch in der Stilistik seiner Fassadengliederung klar als Vertreter der Reformbewegung zu erkennen gibt: So gliedern vertikale Holzstreben die Giebeldreiecke der scharfwinkligen Zwerchhauser, quadratische Blendfelder die Straßenfront und ein großzügig geschwungener Blendbogen die ebenfalls als Sichtwert fungierende Giebelseite.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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