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Zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus, das wie die benachbarten und gegenüber liegenden Bauten die Alte Rathausstraße in stereotyper, giebelständiger Stellung begleitet; als wesentlicher Bestandteil der Straße und ihrer räumlichen Wirkung Kulturdenkmal aus insbesondere städtebaulichen Gründen. Das fast bündig angezimmerte und ganz von konstruktivem Fachwerk charakterisierte Wohnhaus ist wohl eines der jüngsten der Straße und wird um/nach 1800 entstanden sein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |