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Durch einen kräftigen Geschoßvorsprung und markante Profilhölzer gekennzeichnetes Fachwerkwohnhaus aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Der straßenseitige Stubenbereich im ersten Obergeschoss noch heute durch Mannfiguren mit Kopfwinkelhölzern und weit gespreizten Gegenstreben betont, die ursprüngliche Lage der kleinen Doppelfenster durch in situ verbliebene Fensterstile ablesbar. Wie allgemein im Hanauer Raum üblich wurde der weniger einsichtige Wandbereich in einem weniger aufwendigen Gefüge abgezimmert. Erstaunlich bliebt die altertümliche und statisch weniger überzeugende Konstruktion der der Schwelle aufgezapften Ständer.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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