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Das dreigeschossige, durch einen drei Fensterachsen breiten Risalit akzentuierte Wohnhaus wurde um 1890 in Ziegelbauweise erstellt. Trotz der Teilzerstörung 1945 blieben die Umfassungswände mitsamt des den Risalit überfangenden Dreieckgiebels (mit steigendem Fries) erhalten, während die hölzernen Schlagläden, das Dach und die Innenwände der Kriegszerstörung 1945 oder dem Wiederaufbau zu Opfer fielen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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