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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
  • Willy-Brandt-Straße 23
Lithographische Kunstanstalt Brüning
Flur: 39
Flurstück: 12/10

Baujahr: 1895, Anbau 1961

Um-/Anbauten: Zwischenbau 1906/07 (Arch.: Emil Deines), Mansarddach 1913 (Büro Deines und Clormann)

Wiederaufbau: nach 1950

Die ''Lithographische Kunstanstalt Heinrich & August Brüning'' ist ein Zweigbetrieb des in Langendiebach ansässigen Betriebes ''J.Brüning & Sohn'', eine auf die Herstellung hochwertiger Zigarrenkisten und Schnellwickelformen spezialisierte Firma. Die in Hanau 1895 errichtete Kunstanstalt war eigens dem Druck der Deckelbilder und Zigarrenbauchbinden vorbehalten und nahm mit 150 Mitarbeitern und sechs Schnellpressen seine Arbeit an der heutigen Willy-Brandt-Straße (Nr. 23) auf: Die imposante, sechszehn Fensterachsen in der Länge messende und fünf Geschosse übergreifende Lithographische Kunstanstalt zitierte den Baustil italienischer Renaissance-Palazzi und zeigte dementsprechend gekuppelte Rundbogenfenster im obersten Geschoss und eine kugelbesetzte, das Flachdach betonende Steinbalustrade. Um 1906/07 wurde ein fünf Achsen breiter Neubau dem Altbau eingefügt, der sich noch heute in einer abweichenden Fassadengliederung aus verblendeten Lisenen (gelbliche Verblendsteine), sandsteinernen Kapitellen und gelb verklinkerten Brüstungsfeldern unterhalb der Fenster zu erkennen gibt. Der in den Außenfassaden somit traditionell konzipierte Zwischenbau wurde bautechnisch nach modernsten Ansprüchen gestaltet: Großflächige, quadratische Fenster belichten den Eisenbetonbau, den im Innern Voutendecken auf armierten Betonsäulen überspannen; 1913 Aufsatz eines großzügig durchfensterten Mansarddaches zur Erhöhung der Produktionsflächen.

Nach Teilzerstörung 1945 (seit 1942 zur Degussa gehörend) Wiederaufbau in den 1950er Jahren im traditionalistischen Stil: Ungestört erhalten blieb der Zwischenbau von 1906 und die heute weiß verputzten End- und Zwischenachsen des Ursprungsgebäudes von 1895. Neu aufgemauert wurde hingegen das dritte Obergeschoss dieses ältesten Baus, der sich jedoch durch den Risalitvorsprung, die kugelbesetzte Balustrade und die breit gespannten Stichbogenfenster nach wie vor deutlich zu erkennen gibt - die Gestaltung des dritten Obergeschosses durch gekuppelte Rundfenster blieb hingegen nur noch am südlichsten Wandabschnitt ablesbar.

Die aus verschiedenen Bauphasen gebildete Straßenfront an der Willy-Brandt-Straße ist ein anschauliches Zeugnis der Industriearchitektur an der Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert und beeindruckt vor allem durch die klare Ablesbarkeit der Bauphasen innerhalb der auch gestalterisch überzeugenden Gesamterscheinung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
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