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Der Galgen wurde noch unter den Herren von Eppstein errichtet, die in Steinheim das Verwaltungszentrum und auch das über Todesstrafen entscheidende Hochgericht einrichteten (vor 1425). Nach der ersten bildlichen Darstellung, dem Mainzer Jurisdiktionalbuch Nr. 26 von 1579 (Staatsarchiv Würzburg), zu folgern, ist sein Bestand fast unverändert; erhalten blieben bis heute die zwei fünf Meter hohen, in vier Meter Abstand errichteten Rundpfeiler aus Blasenbasalt, während der einstige Querbalken und die Pfeilerspitzen die Zeit nicht überdauerten; die letzte Hinrichtung erfolgte im 18. Jahrhundert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, technischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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