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Zwei stattliche Mietwohnhäuser, durch ein vier Fensterachsen überspannendes Zwerchhaus architektonisch zu einer Einheit zusammengefaßt. Neben dieser eigenwilligen Architektur ist vor allem die Größe und auch die verhältnismäßig gehobene Ausführung der Fassade bemerkenswert, die verschiedene Formen von Vorhangfenstern im Erd- und Dachgeschoss sowie von Profilleisten überfangene Stichbogenfenster im Obergeschoss aufweist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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