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Symmetrisch aufgebautes, eingeschossiges Doppelhaus, das vor allem durch seine dekorative, wenn auch zeittypische Fassadengestaltung besticht: So wurde der durch Ziegelbänder gestaltete flache Kniestock und das Giebeldreieck der zweigeschossigen Seitenrisalite sachlich-geometrisch interpretiert, eine Ausführung, die offensichtlich auf Einflüsse der aktuellen Reformarchitektur zurückzuführen ist. Das Doppelhaus gehört zu den überzeugendsten Vertretern bescheidener Wohnhäuser der Zeit um 1900 in Steinheim und ist auch aufgrund seiner Fassadenlänge für das Erscheinungsbild der Karl-Bodrück-Straße erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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