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Datierung: Anfang 19. Jahrhundert
Am hinteren Ende der Parzelle aufgehendes, traufständiges Wohnhaus unter Krüppelwalmdach mit dekorativer, kleinformatiger Verschindelung des Obergeschosses. An der rückseitigen Fassade zum Main eine rundbogige Drillingsstafel erhalten, ansonsten die Fenster weitgehend durch neue ersetzt. Zum Wohnhaus gehört eine das Grundstück von der Schloßstraße abschrankende Fachwerkscheune.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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