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Mischbau, aus einem zweigeschossig-massiven Unterstock und bündig abgezimmerten Fachwerkgiebeln bestehend, die vermutlich im Zuge einer Dachwerkerneuerung entstanden. Zum Nachbarhof Nr. 16 zeigt das Wohnhaus ein schlichtes, rein konstruktiv geprägtes Fachwerkgefüge beziehungsweise Ständerbauweise mit Geschossunterteilungen in Oberrähmkonstruktion. Das rückseitig an die Stadtmauer grenzende Wohnhaus zeigt eine Eckquderung durch unregelmäßig zugearbeitete Sandsteinquader sowie Pfosten- und Rechteckfenster in unprofilierten Gewänden. Vor dem Wohnhaus der angeblich einzige Brunnen der historischen Judengasse.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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