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Der in erhöhter Lage direkt gegenüber der historischen Bahnhofsstation errichtete, barockisierende Putzbau wirkt als architektonischer Anzeiger Klein-Steinheims und besitzt insofern eine gesteigerte städtebauliche Wertigkeit. Gegenüber dem wuchtigen, zwei Geschosse übergreifenden Unterbau aus Blasenbasalt wirkt das von Ohrenfenstern und dem bekrönenden Volutengiebel dominierte Aufgehende verhältnismäßig feingliedrig durchgestaltet. Der ehemalige Eingang zum Ladenlokal mit Kassettentür und in die Wand integrierter Werbetafel erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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