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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
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  • Freigerichtstraße 53
Sachgesamtheit nördliche Wohnsiedlung
Flur: 42
Flurstück: 323/33, 347/17, 348/17

Freigerichtsstraße 53-85

Limesstraße 2a-4h

Milseburgstraße 1-10

Ronneburgstraße 2-12

Bauzeit: ab 1928

Architekten: Büro Deines und Clormann

Träger: Kleinwohnungsbau GmbH

Aus-/Umbauten: Ausbau der Mezzanine zu Wohnraum 1934

Wiederaufbau: ab 1947

Ergänzungsbauten: Milseburgstraße 3-10, 1952/53 (H.Schnöring);Dunlopstraße 19 - 27,1956 (Arch.: H.Schnöring)

Die Basisplanung sah zwei große, "ringförmig" angeordnete Wohnblöcke zwischen der heutigen Limesstraße im Norden und der Freigerichtsstraße im Süden vor, die insgesamt 55 Wohnhäuser umfassten, von denen zunächst jedoch nur 44 auszuführen waren, so dass sich zwei gegenüberliegende [-förmige Wohnanlagen ergaben. Unter Ausnutzung der drei Vollgeschosse wurden 220 Zwei- und 18 Dreizimmerwohnungen ausgeführt, wobei die zusammen ein Rechteck ausbildenden Wohnblöcke einen gemeinsamen Bleichgarten und einen Kinderspielplatz umschlossen; vier Läden (Konsum) und das „Gasthaus Freigericht" im Eckhaus Nr. 69 ergänzten die Siedlung.

Wie eine Postkarte des Jahres 1932 (Stadtbildstelle 6086 B4) belegt, wurden tatsächlich zunächst nur die zwei Süd- und die zwei Nordzeilen sowie der Westriegel errichtet, so dass sich allein aufgrund der Baulücke im Osten zunächst kein geschlossenes Siedlungsbild ergab. Als Hauptgebäude und Blickpunkt der Siedlung wirkte in jedem Fall die stufig verspringende und auf eine Mittelachse (heute: Milseburgstraße) ausgerichtete Südzeile als Zugang zum begrünten Innenhof.

Die avantgardistische, ganz dem Neuen Bauen verpflichtete Großwohnsiedlung greift in der Form ihrer blockhaften Flachdachbauten und dem spannungsreichen Einsatz von verknüpfenden Ziegelflächen, kubischen Balkonen und rhythmisierenden Treppenhäusern Architekturdetails auf, die Bruno Taut kurz zuvor für die Neuköllner Leinestraßensiedlung (1926/27) als Gestaltungsmotive anwandte. Anlage und Form der flachen, kubischen und durch ein flaches Mezzanin mit quadratischen Lichtscharten betonten Bauten erinnern zudem an die Siedlung Britz im Berliner Stadtteil Neukölln (B.Taut, 1926/27) und unterstreichen die stilistische Anlehnung andie damals spektakulären Entwürfe Bruno Tauts.

Der avantgardistischen Bauform im Äußeren entsprach eine funktionale Grundrissgliederung im Innern der Häuser, die jeweils zwei Wohnungen auf jeder Etage bereithielten. Elektrisches Licht, Ofenheizung und ein separater Gasanschluss gehörten zu jeder Wohnung, während Baderäume nur Dreizimmerwohnungen angegliedert waren; für den Großteil der Bewohnerschaft stand ein gemeinsames Bad im Keller zur Verfügung, wo sich auch die gemeinsame Waschküche und die Kellerverschläge befanden. Die Gemeinschaftstrockenböden lagen hingegen in den Dachgeschossen, die man 1934 gesamtheitlich zu Wohnzwecken ausbaute, wobei man leider einen Teil der kleinen Quadratfenster vergrößerte.

Nach der Bombardierung Hanaus 1945 begann man schon 1947 mit dem Wiederaufbau (z.B. Freigerichtstraße 61: 1947-49; Limesstraße 4a-d: 1952) und der baulichen Vollendung der Siedlung: Zu den Neubauten gehören die acht Wohnhäuser an der Milseburgstraße (Nr. 3-10; Baugenehmigung 1952/53), die nach Plänen Hans Schnörings auf freier Fläche, um „die Baulücke [...] zu schließen"; dabei wurde als Auflage erhoben, dass ihre Außengestaltung derjenigen der bestehenden Bauten anzupassen wäre. Tatsächlich wurde ein identischer Fassadenaufbau mit identischer Verteilung der Fenster gewählt, die Gesamterscheinung durch die Rhythmisierung von Vorsprüngen jedoch geschickt variiert, so dass sich die Neubauten als spätere Zutaten durchaus zu erkennen geben.

Zu den spätesten Bauaktivitäten gehören die ebenfalls von H.Schnöring konzipierten, durch kastige Loggien charakterisierten Bauten Dunlopstraße 19 bis Nr. 27 (1956), die endlich die Baulücke im Osten schlossen, aber stilistisch deutlich mit den Baukuben der 192oer Jahre kontrastieren. Modernisiert wurde auch das Wohnungsinnere der Altbauten im Sanitärbereich (Einbau von Bädern) als auch die Farbigkeit der Siedlung, die sich heute weiß (Putz)/rot (Ziegel) präsentiert; die Architekten betonten hingegen den farbigen Putz der „äusseren Ansichtsflächen".


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
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