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Architekt: W.Franz
Baujahr: 1907
Dreigeschossiges, als Doppelhaus konzipiertes Wohnhaus in städtebaulich markanter Lage an der Kreuzung Karolinenstraße/Hausmannstraße; die Eckansicht durch einen übereck platzierten Standerker mit überlängter Haube, die Straßenfassade zur Karolinenstraße durch einen Glockengiebel im Stil der Renaissance betont. Das klar noch dem Stil des Historismus zuzuordnende Wohnhaus gibt sich mit seinem Baujahr 1907 als ausgesprochen traditionelles Bauwerk zu erkennen; im Innern zeigt es die seit etwa 1880 vorherrschenden Etagenmietwohnungen, ausgestattet mit drei Zimmern, Küche und Etagentoilette.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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