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Zweigeschossiges, zweizoniges Fachwerkhaus mit Krüppelwalmdach in sehr markanter Ecklage, 1810 erbaut. Hoher Sandsteinsockel mit sorgfältig bearbeiteter Eckquaderung, zweiläufiger Freitreppe; gutes konstruktives Fachwerk mit Zahnschnittgesims. Das alte Wirtshausschild ist leider entfernt, wird aber vom Gastwirt aufbewahrt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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