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Das giebelständige, verputzte Fachwerkwohnhaus bildet den Auftakt einer Reihe gleichartig positionierter Fachwerkbauten entlang der breit ausgelegten, alten Rathausstraße und ist insofern bereits aus städtebaulichen Gründen bemerkenswert. Die dichte Durchfensterung im Erdgeschoss legt geringe Baustörungen im Fachwerkgefüge nahe, das vermutlich noch dem 18. Jahrhundert entstammt. Möglicherweise entstand es zeitgleich zur Sandsteinpforte, von der sich ein Pfeiler erhielt: Der mit einer reliefierten Akanthusranke verzierte und mit einem Pinienzapfen besetzte Pfeiler entstand laut Bauinschrift "1753".
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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