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Wohnhaus einer in Lage, Baumaterial und Zierreichtum hervorgehobenen Hofanlage an der Einmündung der Obertorstraße in die Alte Rathausstraße. Bemerkenswert ist der Zierreichtum des Oberstocks, seine Verzierung durch Mannfiguren mit genast-geschweiften Gegenstreben und gleichartig ausgebildeten Viertelkreisstreben im Fußbereich (um 1700); an der Verteilung der Rauten und Andreaskreuzmotive im Brüstungsbereich der Fenster ist deren ursprüngliche Verteilung noch heute gut ablesbar. Der hinter dem Fachwerkwohnhaus angrenzende Hof über eine schmale, rundbogige Sandsteinpforte (bez. "1780") und ein rundstabverziertes Rundbogentor (bez. "1781") erschlossen. Bemerkenswert ist die aus sorgfältig zugehauenen Sandsteinquadern geschichtete, zur Obertorstraße gerichtete Außenwand eines Nebengebäudes, deren Materialauswahl und -bearbeitung bereits auf die Bedeutung dieser Hofstelle verweist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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