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Hofanlage, bestehend aus einem giebelständigen Fachwerkwohnhaus, einem parallelen Stall-/Wirtschaftstrakt und einem verbindenden, massiven Hoftor (bezeichnet "1806“). Die Ausführung des Zierfachwerks beschränkt sich auf schlichte Mannfiguren ohne Gegenstreben und profilierte Schwellhölzer; zusammen mit der Konstruktion der in die Eckständer einzapfenden Schwelle sind dies Details, die auf eine Entstehung in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts hinweisen. Die Anlage besitzt aufgrund ihres sandsteinernen, den Straßenraum prägenden Hoftores insbesondere eine herausgehobene städtebauliche Wertigkeit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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