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Es ist anzunehmen, dass das Obertor annähernd gleichzeitig mit der 1535 erstmals belegten "Underpforte“ entstand. Der genaue Verlauf der sogenannten Stadtmauer ist bis heute ungeklärt; angesichts der Höhe der erhaltenen Mauerrudimente am Obertor und dem stattlichen Säuturm bleibt es jedoch wahrscheinlich, das die Umwehrung den gesamten historischen Ort als eine sechzig Zentimeter starke und drei Meter hohe Mauer umlief. Tor, Mauer und Turm wurden in der ersten Bauphase aus Blasenbasalt erstellt. Erst im 18. Jahrhundert wurde dem Tor der Fachwerkoberstock aufgesetzt und das eingeschossige Wohnhaus erstellt, das sich über einem tonnengewölbten, von der Straße aus zugänglichen Keller erhebt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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