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Verputztes, giebelständiges Fachwerkwohnhaus wohl aus der Zeit um/nach 1700 mit ortstypischer Erschließung vom Hof. Die Lage und Größe der Fenster lässt auf ein weitgehend ungestörtes Fachwerk schließen; nur vereinzelt wurden die kleinen Rechteckfenster zu zweiflügeligen Fenster verbreitert. Allein aufgrund seiner Proportion und Stellung an der Erbsenstraße ein für einheitliche Wirkung des Straßenraums wichtiger Bau, an den noch ein kurzer Abschnitt der historischen Basalthofmauer mit sandsteinerner Pforte anschließt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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