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Für die Neustadterweiterung typisches und den Straßenraum prägendes, giebelständiges Fachwerkwohnhaus; wie viele Bauten der zwei parallelen Straßen der Ortserweiterung zeigt es seiner Bauzeit entsprechend ein durch Wilde-Mann-Figuren, genast-geschweifte S-Streben, Rauten und Andreaskreuze lebhaft gestaltetes Zierfachwerk im Oberstock, das allgemeinhin in das frühe 18. Jahrhundert datiert. Erhalten blieb auch hier das kleine zum Straßenraum vorgeschobene Sichtfenster.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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