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Typisches Fachwerkwohnhaus der Ortserweiterung mit dem charakteristischen Zierfachwerk aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Markant wirkt hier vornehmlich der Kontrast des schlicht und engmaschig gerasterten Unterstocks zum dekorreichen Fachwerk in den einsichtigen Fassadenabschnitten des Oberstocks, das das zeittypische Konstruktionsspektrum von genast-geschweiften Gegen- und Viertelkreisstreben über Andreaskreuze zu Positiv- und Negativrauten umfasst. Auch hier blieb das Sichtfenster direkt am Eckständer erhalten. Das Wohnhaus gehört zu den am ungestörtesten erhaltenen der Straße und weist zudem noch etliche Lehmausfachungen auf.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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