Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Ortstypische Hofreite, bestehend aus einer Quereinfahrtscheune, einem zweigeschossigen Stall in Ziegelbauweise mit Unterfahrt und einem zweigeschossigen Fachwerkwohnhaus mit regelmäßig angelegtem Fachwerk. Das rasterartig und engmaschig abgebundene Gefüge verrät zusammen mit den geschosshohen Schrägstreben an den Eck- und Bundständern, dass es sich bei dem bündig abgezimmerten Wohnhaus um ein Gebäude der Zeit um 1800 handelt. Das für die Wirkung der Erbsenstraße bedeutende Wohnhaus gehört demnach zum jüngsten Baubestand der Straße. Die zugehörige, im späten 19. Jahrhundert durch einen Kniestock erhöhte Quereinfahrtsscheune aus Blasenbasalt weist darüber hinaus als eine von wenigen Mittelbuchens Mauerabschnitte aus Sandsteinquadern auf.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |