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Zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus mit weit über Deckenbalken und Stichgebälk vorkragendem Oberstock. Die Straßenseite durch einfache Mannfiguren mit herzförmig ausgeschnittenen Kopfwinkelhölzern und ein profiliertes Schwellholz dekorativ in Szene gesetzt, der nicht einsichtige Bereich deutlich schlichter in rein konstruktivem Fachwerk ausgeführt. Erhaltene hohe Hofmauer mit Fußgängerpforte und Einfahrtstor, dessen Inschrift auf die Bauzeit des Wohnhauses hinweisen könnte (bezeichnet "17 + IAB + 13").
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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