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Das mit zungenförmigen Schindeln verkleidete, giebelständige Wohnhaus lässt bereits aufgrund seiner kräftigen Geschossvorsprünge ein älteres Gebäude im Kern vermuten. Historische Fotos belegen den einfachen Mann mit Kopfwinkelholz als Verstrebungsfigur und eng gelegte Brust- und Sturzriegel als weiteres Gefügedetail, die zusammen mit profilierten Schwellhölzern verdeutlichen, dass es sich hierbei um ein Fachwerkgebäude des späten 18. Jahrhunderts handelt, das durch die partielle Vergrößerung der Fenster bereits einige Störungen erlitt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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