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Bei dem zweigeschossigen Fachwerkwohnhaus wurde der Stubenbereich durch eng gesetzte sowie klar gegliederte Wilde-Mann-Verstrebungen betont, die in weniger konstruktiver als rein dekorativer Weise die Fassade überspannen; der rückseitige Oberstockbereich wurde hingegen wie auch das Erdgeschoss rein konstruktiv, mit geschosshohen Schrägstreben an den Eck- und Bundständern abgezimmert. Das wohl im letzten Viertel des 18. Jahrhunderts erstellte Wohnhaus auf Bruchsteinsockel gehört zu den authentisch erhaltenen der Ortserweiterung und zeigt überdies das ortstypische, an den Eckständer gerückte Sichtfenster.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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