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Das unmittelbar am sogenannten Roten Platz aufgehende, traufständige Fachwerkwohnhaus tritt zudem als baulicher Abschluss der Obertorstraße in Erscheinung und besitzt insofern eine gesteigerte städtebauliche Qualität. Konstruktiv präsentiert es sich als bündig abgezimmerter Rähmbau mit rasterartig angelegtem Fachwerkgefüge, das einzig geschoßhohe Schrägstreben und kurze Streben in den Fensterachsen beleben. Bei dem um 1800 abgezimmerten Wohnhaus erstaunen jedoch die kräftigen Querschnitte der Streben, Riegel und Schwellen, wie sie bei Fachwerk dieser Zeitsetzung weniger üblich waren (Stehender Stuhl).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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