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Als Fachwerkwohnhaus an einer Straßenkreuzung und Hintergrundfolie des Laufbrunnens an der Alten Rathausstraße bereits von städtebaulicher Bedeutung. Geschosshohe, überaus gleichmäßig angelegte Schrägstreben und nur ein durchlaufender Riegel kennzeichnen das auffällig konstruktiv anmutende Fachwerkgefüge des Wohnhauses, dessen Wände bereits fast bündig abgezimmert wurden; nur traufseitig kragt es über Deckenbalken geringfügig vor.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |