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Aufwendig abgeszimmertes Wohnhaus unmittelbar am winkelförmigen Verbruch der Planstraße, die in diesem Bereich laut Lokalforschung um etwa 1670 angelegt worden sein soll. Diese Zeitsetzung harmoniert mit dem aufwendigen Zierfachwerk des giebelständigen Wohnhauses den Wilde-Mann-Verstrebungen mit gensat-geschweiften Gegenstreben, den Andreaskreuzen, Rauten und dem Balustermotiv im Brüstungsbereich der Fenster, der sich als Abschluss des geringfügig vorkragenden Giebelfeldes wiederholt. Ortstypischer Grundriss mit frontseitiger Stube, angrenzender Küche und hofseitiger Stube.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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