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Zur Zeit noch verputztes Fachwerkhaus, das mit seiner ortstypischen Giebelständigkeit und Proportion zum homogenen Erscheinungbild der Straße beiträgt. Auch wenn die im Zuge des Umbaus des Wohnhauses zum Gasthaus eingebrachte Fensteranordnung einige Irritationen des Fachwerkgefüges erahnen läßt, bleibt das Wohnhaus allein aufgrund Proportion, Stellung und Bauweise ein überzeugender Bestandteil der beidseitig von Hofanlagen flankierten Erbsenstraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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