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In ortstypischer Weise giebelständiges Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts, das die zeittypische Verstrebungsfigur des einfachen Mannes mit Kopfwinkelholz nur an der straßenseitigen Oberstockfassade zeigt. Die übrigen Wandflächen zeigen bereits ein gleichmäßiges, von gebogenen Schrägstreben seitlich der Fenster rhythmisiertes Fachwerk, in dem die historischen Fensterachsen fast ungestört erhalten blieben. Altertümlich der noch relativ markant vorkragende Oberstock über Stichgebälk.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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