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Baujahr: 1883
Das Anwesen ist der zweite Aussiedlerhof, der sich vor den festen Grenzen Mittelbuchens niederließ. Das stattliche Wohnhaus erhebt sich am südlichen Ende des Alten Rathausstraße und besitzt insofern eine gesteigerte städtebauliche Qualität. Der traufständige Rohziegelbau über stattlichem Sockel aus Blasenbasalt besticht durch das regelmäßig ausgeführte und die Fensterachsen des massiven Erdgeschosses wiederaufgreifende Fachwerk seines Obergeschosses, das als dekoratives Element stichbogige Riegel über den Fenstern aufweist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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