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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
Mittelbuchen
  • Guldenstraße 12
Flur: 8
Flurstück: 72

Zweigeschossig-giebelständiges Fachwerkwohnhaus mit traufseitig vorkragendem Oberstock. Der gesamte Oberstock wird von Mannfiguren als Verstrebungsfigur von Eck- und Bundständern überspannt (herzförmig ausgeschnittene Kopfwinkelhölzer), die Straßenseite zusätzlich mit kurzen Schrägstreben im Brüstungsbereich der Fenster. Die Lage der kleinen Einzel- und Doppelfenster noch deutlich ablesbar und weitgehend ungestört erhalten. Ein Datierungshinweis auf die Entstehungszeit des Fachwerkwohnhauses gibt möglicherweise der Sandsteinpfeiler der Pforte ("1776"). Zugehörig ein straßenparalleler Ziegelbau des 19. Jahrhunderts mit Fachwerk-Oberstock und-drempel sowie flachgeneigtem Dach sowie eine Fachwerkscheune über hohem, die Straßeneinmündung prägendem Basaltsockel. Die Hofreite ist eine der letzten ungestört erhaltenen Mittelbuchens und zudem von straßenbildprägender Bedeutung für den Kreuzungsbereich Guldenstraße/Planstraße.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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