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Baujahr: 1957 (Bauantrag)
Entwurf: Heinrich Otto Vogel/Trier
Markantes, weit in den Straßenraum wirkendes Ensemble, bestehend aus einem kubischen sowie von der Straße zurückversetzten Kirchenbau, einem vorgelagerten Glockenturm mit zwei integrierten Jugendräumen und einem verbindenden Wandelgang, der als typisches Versatzstück Vogels als Aufenthaltsbereich, Ruhezone und architektonische Abgrenzung der Kirche vom Leben und Hektik der Umgebung zu interpretieren ist. Auch deshalb wurde der durch seine Bruchsteinverblendung (Trachyt) zudem monumental in Szene gesetzte Bau vom Preisgericht als Ort der Ruhe und sakralen Sphäre besonders geschätzt. Der durch geschlossene Wände und hoch sitzende Fenster charakterisierte Kirchenraum besticht durch eine gezielte Lichtführung durch tief heruntergezogene Sohlbänke, über die der Lichteinfall von oben in das Rauminnere geleitet wird, das mit Ausnahme eines feingliedrigen Stützenkranzes zum Abtrag der Empore weitgehend unverstellt bleibt und allein durch die orthogonale Struktur seiner Wand- und Deckenverzierung wirkt. Beeindruckender Beleg des Werks Otto Vogels in Hanau mit zudem städtebaulicher Wertigkeit als Sichtdominante an der Frankfurter Landstraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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