Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Dekoratives Mietwohnhaus in lebhaft-historistischer Formensprache. Das dreigeschossige und durch einen Mittelrisalit mit überfangenden Dreieckgiebel baulich hervorgehobene Mietwohnhaus betonen sandsteinerne, markante Eckquader, stilisierte Entlastungsbögen und vorhangbogige Fenstergewände. Das Zierfachwerk als Abschluss des ebenfalls risalitartig errichteten Treppenhauses weist allerdings zusammen mit der zierlichen Wetterdachkonstruktion auf eine recht späte Bauzeit um 1900 hin, als andernorts die Einflüsse der Reformbewegung die Wohnbauten prägten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |