Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Baujahr: 1773
Baumeister: Litzendorff (Prof.)
Umbau/Erneuerung: 1816, 1985
Spätbarocker, bereits straff gegliederter Bau mit flächigen, weitgehend ungestalteten Fassaden. Der dreiachsige, in die Wenckstraße als Point de Vue wirkende Mittelrisalit von einem flach geneigten Dreieckgiebel überspannt. 1816 abgebrannt und noch im gleichen Jahr nach Plänen des Landbaumeisters Spiess wieder aufgebaut. Multifunktionaler Rathausbau mit Ratsaal, Kanzleiräumen, Feuerspritze und Gefängnis. Beim Umbau 1985 wurde die innere Grundrissdisposition aufgegeben; heute als Wohnhaus genutzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |